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Magic Oli Wonder - Zauberkunst & Magie

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  2. Grunderwerbsteuer

Berechnung der Grunderwerbsteuer

Berechnung der Grunderwerbsteuer
Oliver E. Bahm Redaktion

Berechnung der Grunderwerbsteuer ein Ratgeber

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist in Deutschland sehr wichtig und eine der wichtigsten Abgaben beim Immobilienkauf. Egal, ob man ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt – die Grunderwerbsteuer fällt immer an. Doch wie wird diese Steuer berechnet, und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Grunderwerbsteuer, wie sie funktioniert und wie man sie selbst berechnen kann.

 

 

Mehr Infos auch auf: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/wohnen/immobilie-erwerben/grunderwerbsteuer.html

Was ist bedeutet diese Steuerart?

 

 

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird von den einzelnen Bundesländern erhoben, und die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und kann eine erhebliche Summe ausmachen – insbesondere bei hochpreisigen Immobilien.

 

 

Warum wird die Grunderwerbsteuer erhoben?

 

Diese Steuer wurde eingeführt, um Immobilienkäufe staatlich zu regulieren und den Erwerb von Eigentum finanziell zu belasten. Durch die Erhebung der Grunderwerbsteuer fließen zusätzliche Gelder in die Kassen der Bundesländer, die für verschiedenste staatliche Projekte und öffentliche Dienstleistungen verwendet werden können.

 

 

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

 

Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Käufer einer Immobilie gezahlt. Der Käufer ist für die Zahlung verantwortlich und muss diese Steuer an das Finanzamt überweisen, um den Eigentumsübergang rechtlich abzuschließen. Nur in seltenen Fällen übernimmt der Verkäufer einen Teil der Steuerkosten – dies ist jedoch Verhandlungssache und nicht die Regel.

 

 

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

 

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Der Steuersatz liegt in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Hier eine Übersicht der aktuellen Sätze:

 

  • Bayern und Sachsen: 3,5 %
  • Hamburg: 4,5 %
  • Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen: 5 %
  • Berlin, Hessen: 6 %
  • Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen: 6,5 %
  • Baden-Württemberg: 5 %, weitere Auskünfte geben auch örtliche Immobilienmakler

 

 

Diese Unterschiede führen dazu, dass je nach Standort der Immobilie eine höhere oder niedrigere Grunderwerbsteuer anfällt.

 

Beispielrechnung zur Grunderwerbsteuer

 

Angenommen, Sie kaufen eine Immobilie in Berlin für 300.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer in Berlin beträgt 6 %. Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:

 

  1. Kaufpreis der Immobilie: 300.000 Euro
  2. Grunderwerbsteuersatz: 6 %

 

 

Berechnung:
300.000 Euro × 6 % = 18.000 Euro

 

In diesem Beispiel müssten Sie also 18.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen.

 

 

Welche Faktoren beeinflussen die Grunderwerbsteuer?

 

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer basiert auf dem Kaufpreis der Immobilie und dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes. Weitere Faktoren, wie die Lage der Immobilie oder der Zustand, haben keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Steuer – jedoch indirekt durch den Kaufpreis.

 

 

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

 

Die Grunderwerbsteuer wird nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Das Finanzamt sendet dem Käufer einen Steuerbescheid, der den Betrag sowie die Zahlungsfrist enthält. In der Regel wird eine Frist von etwa einem Monat gesetzt.

 

 

Gibt es Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer?

 

Ja, es gibt einige Ausnahmen und Sonderregelungen. Hier sind einige der häufigsten:

 

  • Verkauf innerhalb der Familie: Käufe zwischen nahen Verwandten (z. B. Eltern und Kindern) sind oft steuerfrei.
  • Ehepartner: Der Erwerb durch einen Ehepartner oder Lebenspartner ist ebenfalls steuerfrei.
  • Unternehmensanteile: Der Kauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften kann unter bestimmten Umständen von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

 

Kann man diese Steuer umgehen?

 

Es gibt einige legale Wege, um die Grunderwerbsteuer zu reduzieren oder zu vermeiden, allerdings sind diese stark eingeschränkt und betreffen meist nur spezielle Fälle, wie zum Beispiel Immobilienkäufe innerhalb der Familie oder durch Erbschaft. Ein Notar kann in solchen Fällen beraten.

 

 

Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer?

 

Die Berechnung ist grundsätzlich einfach: Man multipliziert den Kaufpreis der Immobilie mit dem Grunderwerbsteuersatz des jeweiligen Bundeslandes.

 

 

Formel:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Grunderwerbsteuersatz

 

Diese Berechnung lässt sich für jede Immobilie und jeden Steuersatz anwenden.

 

Welche weiteren Kosten kommen beim Immobilienkauf hinzu?

 

Neben der Grunderwerbsteuer fallen oft weitere Kosten an:

 

  • Notarkosten: Etwa 1–1,5 % des Kaufpreises
  • Grundbuchkosten: Ungefähr 0,5–1 %
  • Maklergebühren: In der Regel 3–6 % des Kaufpreises, wenn ein Makler involviert ist

 

Zusammen mit der Grunderwerbsteuer können diese Kaufnebenkosten bis zu 10 % des Kaufpreises betragen.

 

Tipps zur Finanzierung

 

Die Grunderwerbsteuer kann meist nicht in die Immobilienfinanzierung aufgenommen werden und muss aus Eigenmitteln bezahlt werden. Einige Banken bieten jedoch Zusatzkredite für Nebenkosten an. Es lohnt sich, vor dem Kauf die Finanzierungsmöglichkeiten genau zu prüfen.

 

 

Welche Rolle spielt der Notar?

 

Der Notar ist beim Immobilienkauf unerlässlich, da er den Kaufvertrag beurkundet und den Kauf rechtlich absichert. Nach Unterzeichnung des Vertrags informiert der Notar das Finanzamt, welches daraufhin die Grunderwerbsteuer berechnet und den Steuerbescheid an den Käufer sendet.

 

 

Wichtige Hinweise zur Zahlung der Grunderwerbsteuer

 

Es ist entscheidend, die Grunderwerbsteuer pünktlich zu zahlen, da das Finanzamt sonst Zinsen und Mahngebühren verlangen kann. Zudem kann das Grundbuchamt den Eigentumsübergang blockieren, wenn die Steuer nicht bezahlt wurde.

 

 

Fazit: Die Grunderwerbsteuer im Überblick

 

Die Grunderwerbsteuer ist ein unvermeidbarer Teil des Immobilienkaufs in Deutschland. Sie variiert je nach Bundesland und macht einen beträchtlichen Teil der Kaufnebenkosten aus. Es ist ratsam, die Steuer und weitere Kaufkosten im Vorfeld genau zu berechnen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Wer die Kosten genau im Blick behält und eventuell professionelle Beratung in Anspruch nimmt, kann den Kaufprozess reibungslos und sicher gestalten.

 

Häufige Fragen und Antworten (FAQs) zu Berechnung der Grunderwerbsteuer

 

1. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
In Bayern beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises.

 

 

2. Muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich ein Grundstück erbe?
Nein, bei Erbschaften wird keine Grunderwerbsteuer fällig.

 

 

3. Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Die Grunderwerbsteuer ist nur bei gewerblich genutzten Immobilien steuerlich absetzbar, bei privaten Immobilienkäufen leider nicht.

 

 

4. Kann ich die Grunderwerbsteuer in Raten zahlen?
In der Regel muss die Grunderwerbsteuer in einer Summe bezahlt werden. Es lohnt sich jedoch, beim Finanzamt eine Ratenzahlung anzufragen.

 

 

5. Gibt es Unterschiede bei der Grunderwerbsteuer für Häuser und Wohnungen?
Nein, der Steuersatz gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück handelt.

 

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